Überblick

 

100 Jahre Schweizerische Schillerstiftung

Ein historischer Abriss

Von Estelle Schiltknecht und Ernst Nef

 

1905 und davor

Die Gründung
Nicht nur in Deutschland, auch in der Schweiz, vornehmlich in der Deutschschweiz, war die hundertste Wiederkehr des Todestages von Friedrich Schiller Anlass zu zahlreichen Feiern. Für die Schweiz war Schiller freilich vor allem der Dichter des „Wilhelm Tell”. „In des zweiten Aufzugs zweiter Szene, dem Rütlischwur, steht es geschrieben, das hohe Lied unsrer Freiheit, der politische Katechismus unsrer Jugend, die ideale Verfassung des Schweizerbundes”,1 wie sich Bundesrat Dr. Louis Forrer in seiner Festrede an der Erinnerungsfeier zum 100. Todestag am 9. Mai 1905 in der Zürcher Tonhalle ausdrückte.

Diese vom Lesezirkel Hottingen organisierte Erinnerungsfeier fand „zu Gunsten der schweizerischen Schillerstiftung” statt,2 wie der Reinertrag der Festaufführung von Schillers „Demetrius” gleichen Tags im Zürcher Stadttheater ebenfalls der schweizerischen Schillerstiftung zugedacht war, und Bundesrat Forrer gab in seiner Rede auch bekannt, dass der Fonds der schweizerischen Schillerstiftung bereits eine ansehnliche Höhe erreicht habe. Dies lässt doch darauf schliessen, dass die Stiftung zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben muss. In der Tat hatten entscheidende Schritte zur Gründung vorher stattgefunden. Sie waren jedoch alle auf das Datum des 100. Todestages von Schiller ausgerichtet, so dass man die Feier in der Zürcher Tonhalle als den eigentlichen Gründungsakt bezeichnen kann und den Lesezirkel Hottingen als deren Initianten.

 

Wie es dazu kam
Geboren wurde die Idee einer schweizerischen Schillerstiftung im Vorstand des Lesezirkels Hottingen, genauer von dessen Präsidenten Dr. Hans Bodmer. Als 19-Jähriger hatte Bodmer mit einem Dutzend junger Leute aus dem Turnverein Hottingen 1882 einen Lesezirkel gegründet mit dem Ziel, „in freier Vereinigung, mittelst Abonnement erster Zeitschriften, die regelmässig zirkulieren, durch Beschaffung gediegener Bücher den einzelnen mit den Meisterwerken und neuesten Erscheinungen unserer Literatur, mit nützlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu befreunden. Nebenhin ist durch geschickte Verbindung die Gründung einer Bibliothek in Aussicht genommen, überhaupt auf dem Weg der Lektüre zur Veredelung von Geist und Gemüt dasjenige beizutragen, was die Turnerei zur Stählung der Kraft”.3

Dem Lesezirkel Hottingen war ein wachsender Erfolg beschieden. Nachdem zum Lesemappenbetrieb und der Organisation von Vorträgen noch die Veranstaltung zuerst bescheidener geselliger, schliesslich grosser gesellschaftlicher Anlässe hinzugekommen war, überschritt Mitte der Neunzigerjahre des 19. Jahrhunderts die Zahl der Mitglieder die Tausendergrenze. Der Lesezirkel Hottingen war zu einer angesehenen und weitherum bekannten Institution geworden. Bis zu seinem 70. Altersjahr blieb der Initiant und Gründer Hans Bodmer deren Präsident. Der von ihm innerhalb des Lesezirkels Hottingen 1902 gegründete Literarische Club Zürich überlebte schliesslich die Auflösung des Lesezirkels im Jahre 1941.

Es schmälert die Verdienste Hans Bodmers nicht, wenn man erwähnt, dass seine Idee einer schweizerischen Schillerstiftung durch ein Schreiben aus Deutschland ausgelöst wurde. Als Präsident des – wie erwähnt, eben weitherum bekannten – Lesezirkels Hottingen erhielt er vom Oberbibliothekar des Goethe-Schiller-Archivs in Weimar, von Bojanowski, einen Brief (datiert 24. Oktober 1904) mit der Anregung, eine Zweigniederlassung der Deutschen Schillerstiftung in der Schweiz zu gründen.4 Auf dieses Schreiben hin wurde Bodmer beim Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern, Bundesrat Dr. Louis Forrer, vorstellig: Bodmer begrüsste von Bojanowskis Anregung, lehnte sie aber in der vorgeschlagenen Form ab und fand, „die Schweiz müsse eine eigene Schillerstiftung, unabhängig von der deutschen, gründen”.5

An von Bojanowski begründete Bodmer seine Ablehnung folgendermassen: „Die Gründe, die für die Schweiz ein selbständiges Vorgehen empfehlen, sind politischer Natur. Zur aktiven Mitwirkung an der deutschen Schillerstiftung könnte nur die deutsche, nicht aber die welsche Schweiz herangezogen werden … Nach den Satzungen dürften nur deutschschweizerische, nicht auch welschschweizerische Schriftsteller unterstützt werden. Die schweizerische Literatur ist aber dreisprachig, und da, so sehr der geistige Zusammenhang mit den Stamm- und Nachbarländern immer wieder betont werden muss, die materielle Fürsorge für die Schriftsteller eine nationale Angelegenheit ist, muss auch eine zu diesem Zweck ins Leben gerufene Institution nach den politischen Verhältnissen sich einrichten.”6

Die Anregung des Lesezirkels Hottingen bzw. Hans Bodmers traf beim Bundesrat auf offene Ohren. Bereits Ende Dezember 1904 hatten die eidgenössischen Räte einem bundesrätlichen Gesuch entsprochen und einen Bundesbeitrag für eine „hübsch ausgestattete festliche Ausgabe des ‚Wilhelm Tell‘”7 genehmigt, die dann auch am 100. Todestag des Dichters an 210’000 Schweizer Schulkinder abgegeben wurde. Anlässlich der Beratung dieses Gegenstandes im Nationalrat hatte Bundesrat Forrer bereits einen weiteren Antrag in Aussicht gestellt, da der Bundesrat dafür halte, „dass mit dem vorgesehenen Bundesbeitrag der Pflicht der Dankbarkeit der schweizerischen Nation gegenüber den Manen des grossen Dichters noch nicht Genüge geschehen sei”.8 In diesem Antrag vom 31. März 1905 ersuchte der Bundesrat die Räte um Bewilligung eines Höchstbeitrags von 50’000 Franken an die Gründung einer schweizerischen Schillerstiftung unter der Bedingung, „dass zum mindesten ein gleich hoher Betrag aus anderweitigen, sei es privaten, sei es öffentlichen Mitteln aufgebracht werde”.9 Dem Antrag wurde am 1. April 1905 zugestimmt.

Die Bedingung, an die der Bundesbeitrag geknüpft war, wurde bald erfüllt. Anfang April hatte sich ein Initiativkomitee zur Gründung eines Fonds für eine schweizerische Schillerstiftung gebildet, bestehend aus bekannten Persönlichkeiten verschiedener Landesteile: Bundesrat Louis Forrer; Dr. Hans Bodmer, Zürich; Prof. Philippe Godet, Neuenburg; Prof. Dr. E. Hoffmann-Krayer, Basel; Oberst H. Schlatter, St. Gallen; Gaspard Vallette, Genf; Landammann Adalbert Wirz, Sarnen. Dieses Initiativkomitee erliess am 7. April auf Deutsch und Französisch einen „An das Schweizervolk”/“Au peuple suisse” gerichteten Aufruf zu einer Geldsammlung zu Gunsten einer schweizerischen Schillerstiftung.10 Der Sammlung, getragen von Kantonen, Gemeinden, Schulen, Firmen und nicht zuletzt von Schulkindern, war ein grosser Erfolg beschieden; das Sammelergebnis belief sich Anfang November 1905 bereits auf über 100’000 Franken, also mehr als das Doppelte des erforderlichen Betrags.

Nachdem Ende November das Initiativkomitee die Statuten der Schweizerischen Schillerstiftung festgelegt hatte, wurden am 11. Dezember 1905 vom Bundesrat der Aufsichtsrat gewählt und die Auszahlung des Bundesbeitrags beschlossen. Dem ersten Aufsichtsrat gehörten statutengemäss zwei Vertreter des Lesezirkels Hottingen an, Dr. Hans Bodmer und der Schriftsteller Carl Spitteler, sowie fünf vom Bundesrat ernannte Mitglieder, Dr. Albert Burckhardt-Finsler, Regierungsrat, Basel; Dr. J. V. Widmann, Redaktor, Bern; Dr. J. G. Lutz-Müller, Nationalrat, Thal (SG); Prof. Philippe Godet, Neuenburg; Dr. Alfred Pioda, Nationalrat, Locarno. Am 8. Januar 1909 erfolgte dann noch die Genehmigung der Statuten durch den Bundesrat. Damit war die Schweizerische Schillerstiftung auch juristisch vollgültig gegründet.

 

Noch eine Vorgeschichte
Die Anregung einer schweizerischen Zweigstelle der Deutschen Schillerstiftung, wie sie im Oktober 1904 an Hans Bodmer ging, war bereits 25 Jahre vorher einmal von der gleichen Stelle aus erfolgt, und zwar an die zwei damals bekanntesten Deutschschweizer Schriftsteller, Gottfried Keller und Conrad Ferdinand Meyer. Anlässlich ihres 25-jährigen Bestehens liess die Deutsche Schillerstiftung bei Gottfried Keller in Zürich und Conrad Ferdinand Meyer in Kilchberg anfragen, ob eine Zweigstelle in der Schweiz gegründet werden oder wenigstens von dort aus eine Sammlung an die Deutsche Schillerstiftung ergehen könne. Die beiden Zürcher Autoren tauschten brieflich ihre diesbezüglichen Gedanken aus und auch die Entwürfe ihrer Antwortschreiben. Beide lehnten die Idee aus Deutschland ab; freilich aus ganz verschiedenen Gründen.

Ähnlich wie Hans Bodmer in seinem Brief an von Bojanowski war Keller vor allem aus politischen Gründen gegen eine Verkettung mit der Deutschen Schillerstiftung. „Keller wies darauf hin, dass die ganze romanische Schweiz von vornherein ausser Betracht bliebe und ebensowenig auf den ultramontan beeinflussten Teil der katholischen Kantone zu rechnen wäre, so dass als übrig bleibendes Gebiet nur eine reichliche Hälfte des Landes da wäre, welches ohnehin in seiner überwiegend ländlichen Bevölkerung, wenig bedeutende Städte zählend, nicht diejenigen literarischen oder ästhetischen Stimmungen hegte, wie für eine Stiftung fraglicher Art vorausgesetzt werden müssten.”11

Meyer, der gerne bereit war, sich an einer finanziellen Festgabe zu beteiligen und der Stiftung auch eine Jubiläumsspende von 100 Mark zukommen liess, brachte dagegen Bedenken in Bezug auf den schweizerischen Schriftstellerstand vor: „Was in dem grossen deutschen Reiche wertvoll und bedeutend wäre, könnte in der kleinen Schweiz und in deren industriellen Kämpfen geradezu schädlich wirken, als neu eröffnete Erwerbsquelle oder nicht viel anders erscheinen und den Schriftstellerstand daselbst über das gehörige Mass und Bedürfnis hinaus entwickeln.”12

Auf diese ablehnenden Antworten hin verzichtete die Deutsche Schillerstiftung – bis eben zu ihrer Fünzigjahrfeier 25 Jahre später – auf eine weitere Verfolgung der Angelegenheit.

 

Die Tätigkeit der Stiftung 1905 bis 2005

Die Anfänge
Die Schweizerische Schillerstiftung wurde zur finanziellen Unterstützung der literarisch Tätigen unseres Landes gegründet. In den ersten Statuten vom November 1905 wird denn auch die Ausrichtung eines Beitrages an zwei Voraussetzungen gebunden, die beide erfüllt sein müssen: Es muss sich um einen „verdienten schweizerischen Dichter” und um einen Fall „schwerer Lebenssorge” handeln”.13 Eine Ehrung war also an eine zugleich vorliegende Bedürftigkeit geknüpft.

Man muss bedenken, dass es zu jener Zeit noch keine kantonalen Literaturkommissionen oder ähnliche Gremien gab, die Geldpreise verliehen; Pro Helvetia und Pro Litteris existierten noch nicht; der Schweizerische Schriftstellerverband wurde 1912 gegründet, und. Sozialversicherungen wie auch die AHV kamen erst viel später. Die Schillerstiftung war damals die einzige Institution in der Schweiz, die Schriftsteller finanziell unterstützte.

Allerdings setzte der Aufsichtsrat schon in seiner ersten Sitzung am 22. Januar in Zürich einen Akzent auf den ehrenden Charakter der Donationen. Es lagen bereits einige Unterstützungsgesuche vor, die jedoch nicht behandelt werden konnten, weil die Statuten die Verwendung der Zinsen, aus denen die Beiträge bezahlt werden mussten, erst für das Jahr 1907 erlaubten. „Bei dieser Gelegenheit sprach sich der Aufsichtsrat über seine grundsätzliche Stellungnahme gegenüber solchen Gesuchen aus. Er nimmt den Standpunkt ein, dass die Schweizerische Schillerstiftung keine Unterstützungskasse für notleidende Schriftstseller ist, sondern dass ihre Spenden den Charakter von Ehrungen besitzen. Es soll demnach in jedem einzelnen Falle vor allen anderen Fragen erst die der literarischen Eignung geprüft und nur Gutes ausgezeichnet werden.”14

Mit diesem Grundsatzentscheid wollte der Aufsichtsrat jedoch nicht das fürsorgliche Element entwerten, sondern lediglich vermeiden, dass die Stiftung als blosse Fürsorgeinstitution betrachtet werde. Bei den ersten offiziellen Verleihungen im Jahre 1907 kamen denn auch offensichtlich beide Kriterien zur Anwendung: „Im Ganzen standen dem Aufsichtsrate ca. Fr. 4800 zur Verfügung. Sie wurden zu fünf Donationen verwendet. Die Entscheide brachten, wie der Aufsichtsrat wohl weiss, nur in einem Falle dauernde Hilfe, in allen andern aber dienten sie wenigstens dazu, für geraume Zeit die Sorge im Leben von Menschen zu bannen, deren Werke schon Vielen Stunden der Erhebung und des Genusses bereitet haben … Einige Gesuche mussten, weil entweder die literarische oder die ökonomische Eignung der Gesuchsteller nicht erwiesen war, abgewiesen werden.”15

 

Das weitere Wirken
Soll eine Institution wie die Schweizerische Schillerstiftung ihrer einmal gesetzten Aufgabe treu bleiben, sind im Laufe der Zeit keine grossen, grundsätzlichen Veränderungen zu erwarten. Die Geschichte der Stiftung ist in den letzten 100 Jahren dementsprechend undramatisch verlaufen.

In den ersten Statuten wurden als Aufgaben der Stiftung unter anderem auch „die Herausgabe von guten, aber geringen buchhändlerischen Erfolg versprechenden Werken schweizerischer Dichtkunst oder die Förderung von einschlägigen Unternehmungen” in Aussicht genommen; freilich unter dem Vorbehalt: „Sobald die Stiftung genügend erstarkt ist.” Weil bis in die Fünfzigerjahre laut Statuten das Stiftungsvermögen nicht geschmälert und nur die Zinsen verbraucht werden durften, waren dazu weitere Geldmittel nötig. Die Mittelbeschaffung blieb während Jahrzehnten ein ernstes Problem.

Die wichtigste zusätzliche Einnahmequelle in den Zeiten der finanziellen Engpässe bildeten die Mitgliederbeiträge. Bereits ab 1908 warb die Stiftung Mitglieder, die zuerst einen Jahresbeitrag von 2 Fr., später von 3 Fr. (juristische Mitglieder 5 Fr.) bezahlten, und schon ein Jahr später hatten sich mehr als 600 Mitglieder eingeschrieben. Deren Zahl schwankte im Laufe der Jahre und erreichte 1931 einen Höhepunkt von gut 8400 Mitgliedern (Ende des Jahrhunderts nur noch 62). Daneben konnte die Stiftung auf kleinere und mittelgrosse Zuwendungen von Seiten zahlreicher Kantone, Städte, grösserer Gemeinden, Firmen und Privatpersonen sowie auf gelegentliche Legate zählen.

So vermochte sie immerhin ab 1916 neben den Auszahlungen für dichterische Werke und Renten für bedürftige Hinterbliebene auch verschiedene literarische Unternehmungen mit Beiträgen zu unterstützen, etwa eine Herausgabe der Gesammelten Werke von Jeremias Gotthelf oder eine

Ausgabe der Werke des romanischen Dichters Giovannes Mathis. Aber noch im Jahre 1927 ging eine mit einem Zeichnungsschein verbundene Bitte „an die Freunde der schweizerischen Literatur, für die Schillerstiftung, die noch viel zu wenig bekannt ist, zu werben”.16

In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts konzentrierte sich die Tätigkeit der Stiftung immer mehr auf die Verleihung ihrer Preise, die zu einer geachteten literarischen Auszeichnung geworden waren. Eine Gewichtsverlagerung bei der Zusprechung von Donationen hatte bereits Ende der Zehnerjahre stattgefunden, indem gelegentlich auch Ehrungen erfolgten, bei denen keine Bedürftigkeit vorlag. So wurde zum Beispiel Carl Spitteler 1920 – im selben Jahr erhielt er den Nobelpreis für Literatur – zu seinem 75, Geburtstag mit dem ersten Grossen Schillerpreis (Fr. 5000) geehrt. Spitteler, bis 1922 selber noch Mitglied des Stiftungsrats, nahm die Ehrung gerne an, stellte jedoch den Geldbetrag umgehend der Stiftung wieder zur Verfügung.

Mit kleineren Geldpreisen wurden in der Folge immer öfter Schriftstellerinnen und Schriftsteller ausgezeichnet, die des Geldes nicht notwendig bedurften. Die zweifache Bedingung, an die ursprünglich eine Donation statutengemäss geknüpft war, erwies sich mit der Zeit als Zwickmühle: Ausgeschlossen waren dadurch bekannte Schreibende ohne finanzielle Not, die doch eine Ehrung verdient hätten.

Die Stiftung folgte damit aber auch einer Entwicklung der Zeit: Mit dem Auftauchen mehrerer anderer Institutionen zur Unterstützung bedürftiger Schreibender konnte der fürsorgerische Aspekt der Schweizerischen Schillerstiftung zusehends weiter in den Hintergrund treten. Im Zweckartikel der jüngsten Statuten aus dem Jahre 2004 stellt „die Unterstützung von in Not geratenen Schriftstellerinnen und Schriftstellern und deren Familien” nurmehr eine – an letzter Stelle genannte – der vier Donationsmöglichkeiten dar.17

Auch andere Aufgaben, für welche die Schillerstiftung in den ersten Jahrzehnten Geld aufgewendet hatte, wurden mit der Zeit von anderer Seite übernommen: Für den Ankauf von Dichternachlässen oder für die Unterstützung der Herausgabe literarischer Werke sind etwa das Schweizerische Literaturarchiv, grosse Bibliotheken bzw. verschiedene Kulturstiftungen oder die öffentliche Hand in die Bresche gesprungen.

Als eine Art kleiner Seitenzweig zur Schillerstiftung entstand in Verbindung mit der Stadt Bern 1923 die „Stiftung für das Drama”, die Welti-Stiftung, die, gestützt auf eine von der Stadt Bern verwaltete Stiftung aus dem Jahre 1891, einen alljährlich zu vergebenden Preis ausschreibt. Aufgrund der eingesandten Werke bestimmt eine durch die Schweizerische Schillerstiftung eingesetzte Jury über die Preisvergabe. 2003 erfolgte die letzte Preisausschreibung unter Mitwirkung der Schillerstiftung. Unabhängig von der Schillerstiftung werden für die „Stiftung für das Drama” gegenwärtig (Herbst 2004) neue Statuten erarbeitet.

Seit 1979 bestimmen die deutschsprachigen Referentinnen und Referenten des Stiftungsrats der Schillerstiftung alljährlich auch die Preisträgerin bzw. den Preisträger für den Preis der Zürcher Kantonalbank.

Eines hat sich im Laufe des hundertjährigen Bestehens der Schweizerischen Schillerstiftung nicht geändert: Sie ist immer noch das einzige nationale Gremium, das alljährlich literarische Preise vergibt an Autorinnen und Autoren aller vier Landessprachen.

 

1 Die Rede ist im Wortlaut abgedruckt in: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 129, Morgenblatt, 10. Mai 1905.

2 vgl. Abb. S.4

3 Hedwig Bleuler-Waser: Leben und Taten des Lesezirkels Hottingen 1882-1907. Zürich, 1907, S. 15f.

4 Brief im Archiv der Schweizerischen Schillerstiftung

5 Brief Bodmer an von Bojanowski 27. 1. 1905. Archiv der Schweizerischen Schillerstiftung

6 ebd.

7 In: Akten betreffend die schweizerische Schillerstiftung, S. 3.

8 ebd.

9 ebd.

10 ebd. S. 2; vgl. Abb. S. 14f.

11 Rudolf Goehler, Geschichte der Deutschen Schillerstiftung 1859-1909. Berlin 1909, S. 270

12 ebd. S. 271

13 vgl. Anhang, S. 66

14 Erster Jahresbericht 1906, in: Bericht über die Schweizerische Schillerstiftung in den Jahren 1905 bis 1908. Zürich 1909, S. 18.

15 Zweiter Jahresbericht 1907; ebd. S. 23.

16 Einundzwanzigster Jahresbericht 1926. Zürich 1927, S. 40.

17 vgl. Anhang, S. 68